Aufruf zur Bewerbung


um ein Schiedsamt für die Schiedsstelle der Stadt Heilbad Heiligenstadt und der Gemeinde Geisleden

Eine Neuwahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson wird erforderlich. Interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird hiermit die Gelegenheit gegeben, sich um ein Schiedsamt zu bewerben und sich zur Wahl zu stellen.

Die Schiedspersonen sind dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist.

Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen die Schiedspersonen ehrenamtlich wahr. Der Stadtrat der Stadt Heilbad Heiligenstadt und der Gemeinderat der Gemeinde Geisleden wählen die Schiedspersonen für die Dauer von fünf Jahren. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Heilbad Heiligenstadt.

Die Eignung für das Schiedsamt ist in § 3 des Thüringer Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Thür. Schiedsstellengesetz) festgelegt.

Demnach muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedspersonen sollen mindestens 25 Jahre aber nicht über 70 Jahre alt sein und in dem Schiedsamtsbezirk ihren Wohnsitz haben.

Schriftliche formlose Bewerbungen mit Angabe von

  • Name, Vorname, Geburtsname
  • Anschrift
  • Geburtstag und Geburtsort
  • Beruf
  • Lebenslauf
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse

 

können bis zum 01.03.2023 bei der Stadt Heilbad Heiligenstadt, Ordnungsamt, Marktplatz 15, eingereicht werden.

Allgemeine Informationen zum Schiedsamt sind im Internet unter www.schiedsamt.de abrufbar.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Ordnungsamt der Stadt Heilbad Heiligenstadt, Tel. 03606 677301, wenden.

Heilbad Heiligenstadt, 24.01.2023